Der marokkanische Kulturverein Herne-Wanne (kurz: MKV) wurde in 1991 gegründet und ist seitdem als gemeinnütziger Verein im Vereinsregister der Stadt Herne im Sinne des BGB eingetragen. Der Schwerpunkt seiner Arbeit besteht darin, die gemeinsame Pflege der islamischen Religion und die Integration der Muslime in Herne zu fördern.
Der Mitgliedsschwerpunkt des Vereins bildet die Einwanderungsgesellschaft der 60er und 70er Jahre aus Marokko, die als Gastarbeiter in Deutschland Fuß fasste. Das Spektrum der Herkunftsländer hat in den Jahren unseres Bestehens kontinuierlich zugenommen, sodass neben Marokkanern auch Tunesier, Ägypter, Türken und viele andere Nationalitäten unseren Verein bereichern. Ganz besonders freuen wir uns auf die deutschen Mitglieder und deren tatkräftige Unterstützung.
Wir - als Verein - stehen sowohl jedem Muslim als auch nicht Muslimen offen gegenüber und führen einen regen Dialog miteinander. Seit der Vereinsgründung war unser Vereinssitz über 8 Jahre lang an der Wilhelmstrasse in Herne-Wanne. Im Jahre 1999 wurde der Vereinssitz in die Elsa-Brändström-Straße 1a verlegt. Die ehemals neuapostolische Kirche des Landes NRW wurde mit Hilfe von Spendengeldern aufgekauft. Hierbei ist zu unterstreichen, dass sich die Nutzung des o.g. Gebäudes nicht geändert hat. Das geführte Gebetshaus ist weiterhin ein Gebetshaus geblieben.
Durch den Erwerb des Gebetshauses konnten wir erstmals auch den muslimischen Frauen und Kindern der Umgebung eine Gebetsmöglichkeit und einen Ort des Austausches und der Zusammenkunft anbieten. Zudem konnten wir unser Angebot im Rahmen des kulturellen Austausches und der Förderung der religiösen Zwecke weiter ausbauen und festigen.
Vereinsstruktur
Der marokkanische Kulturverein Herne-Wanne ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein im Sinne des BGB‘s. Das oberste Organ des Vereins ist der Vorstand. Dieser setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, welche jedes Jahr demokratisch in einer Hauptversammlung gewählt werden. Der MKV Herne-Wanne e.V. legt Wert auf die Tatsache, dass seine Vereinsstatuten übereinstimmend mit dem deutschen Grundgesetz sind und unterstreicht hierdurch die bejahende und konstruktive Haltung zur Verfassung in Übereinstimmung mit der islamischen Lehre.